§ 4 Verschmelzungsvertrag
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/4#abs-1 (1) Die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger schließen einen Verschmelzungsvertrag. § 311b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt für ihn nicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/4#abs-2 (2) Soll der Vertrag nach einem der nach § 13 erforderlichen Beschlüsse geschlossen werden, so ist vor diesem Beschluß ein schriftlicher Entwurf des Vertrags aufzustellen.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 4 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 21.06.2011 – 11 O 136/10
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 – I-15 W 110/05
- BGH, 12.02.2015 – I ZR 213/13Wettbewerbswidrige Werbung für Dienstleistungen im Gesundheitsbereich: Angebot eines kostenlosen Fahrdienstes für die Patienten einer Privatklinik; Wiederholungsgefahr bei formwechselnder Umwandlung der Klinikträgergesellschaft; Freistellung von Transferfahrten nach Personenbeförderungsrecht; Spürbarkeit des Wettbewerbsverstoßes - Fahrdienst zur AugenklinikZitiert von 21
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2493/21 F,AO
- FG Düsseldorf, 13.03.2024 – 7 K 2491/21 F
- FG Baden-Württemberg, 04.03.2004 – 6 K 103/99Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 29.11.2024 – 404 HKO 24/24Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 – 20 UKl 5/24
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 – 14 S 2056/21Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Einordnung von Gutachtenmängeln als Verfahrensfehler nach § 4 UmwRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.04.2007 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. April 2007 (BGBl. I 542)
BGBl. 2007 I S. 542
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.